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Stromkennzeichen

Nach § 42 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, in oder als Anlage zu ihren Rechnungen an Letztverbraucher für den Verkauf von Elektrizität anzugeben:

1. den Anteil der einzelnen Energieträger (Kernkraft, fossile und sonstige Energieträger, Erneuerbare Energien) an dem Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im letzten oder vorletzten Jahr verwendet hat; spätestens ab 15. Dezember eines Jahres sind jeweils die Werte des vorangegangenen Kalenderjahres anzugeben;

2. Informationen über die Umweltauswirkungen zumindest in Bezug auf Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) und radioaktiven Abfall, die auf den in Nr. 1 genannten Gesamtträgermix zur Stromerzeugung zurückzuführen sind.

Dies ist eine Information für unsere Kunden gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005

Energieträgermix Gesamt-Stromlieferungen
EnergieSüdwest AG in 2010
Zum Vergleich:
Stommix Deutschland 1
Kernkraft 25 % 24,5 %
Fossile und sonstige Energieträger 2 54 % 57,5 %
Erneuerbare Energien 3 20 % 17,9 %
Umweltauswirkungen Gesamt-Stromlieferungen
EnergieSüdwest AG in 2010
 Zum Vergleich:
UCTE-Mix Europa 1
 CO2-Emissionen 4 475 g/kWh  494 g/kWh
 Radioaktiver Abfall  0,000729 g/kWh  0,0007 g/kWh

1 Quelle BDEW 2 z.B. Steinkohle, Braunkohle, Erdgas
3 z.B. Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie
4 Erläuterungsbeispiel: Bei einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden Strom entstehen 3.000 x 475 Gramm pro Kilowattstunde an Kohlendioxid. In diesem Falle 1.425 Kilogramm Kohlendioxid.