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Es gibt Fragen, die immer wieder gestellt werden.
Hier sind die wichtigsten Fragen und ihre Antworten hinterlegt.

Immer wieder stellen uns Kunden sehr individuelle Fragen: beispielsweise nach dem passendsten Tarif, nach Fördermöglichkeiten, nach aktuellen Angeboten. Hier haben wir die häufigsten Fragen und die Antworten darauf zusammengestellt.

Falls Sie eine persönliche Beratung möchten, kommen Sie am besten in unser Kundencenter in der Industriestraße 18 in Landau in der Pfalz. Falls Ihnen ein kurzes Telefonat lieber ist, erreichen Sie unsere Kundenbetreuerinnnen unter 06341.289-122 bzw. 289-124. Oder Sie schicken eine E-Mail an: privatkunden@energie-suedwest.de

Die Mitarbeiter im Forderungsmanagment erreichen Sie unter der Telefonnummer 06341 289-148.

Für die Ausführung der erforderlichen Arbeiten beauftragen Sie eine Elektroinstallationsfirma Ihrer Wahl aus dem Installateurverzeichnis der EnergieSüdwest Netz GmbH. Nach getaner Arbeit meldet uns die Installationsfirma die in Ihrem Auftrag erfolgte Errichtung des Hausanschlusses.

Nun ist nur noch der Versorgungsvertrag abzuschließen. Das können Sie persönlich in unserem Kundencenter erledigen, es reicht aber auch, wenn Sie uns anrufen unter: 06341 289-122 bzw. 289-124. Beachten Sie bitte, dass der Versorgungsvertrag vor dem Einbau des Zählers abzuschließen ist!

Einen solchen Anschluss müssen Sie schriftlich beantragen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zum Bedarf (Anschlussgröße)
  • Liegenschaftskarte
  • Lageplan im Maßstab 1:1.000 oder 1:500
  • Grundriss je nach Bauweise vom Keller oder Erdgeschoss mit Kennzeichnung des Hausanschlussraumes
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Name und Anschrift der ausführenden Installationsfirma

Nur die Firmen, die auch im Installationsverzeichnis der EnergieSüdwest Netz GmbH eingetragen sind, dürfen Anlagen beim Kunden errichten, verändern und unterhalten. Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, schicken wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Bitte unterschreiben Sie diesen und schicken Sie ihn an uns zurück. Als nächstes schicken wir Ihnen dann die Rechnung über die Baukostenzuschüsse. Sobald wir den Zahlungseingang buchen können, wird die bauausführende Firma beauftragt, den Hausanschluss zu errichten. Sobald der Anschluss fertiggestellt ist, bekommen wir von der Installationsfirma eine entsprechende Meldung.

Um den entsprechenden Versorgungsvertrag abzuschließen, rufen Sie uns bitte an unter: 06341 289-122 bzw. 289-124.
Beachten Sie, dass der Vertrag vor dem Einbau des Zählers abgeschlossen sein muss.

Eine Leitungsauskunft, d.h. die Pläne über die Lage der Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas oder Wärme, ist bei verschiedenen Maßnahmen notwendig, z.B.

  • Vor dem Errichten von Gebäuden, Verkehrsaufstellern u.ä.
  • Vor dem Verlegen von Leitungen, Kabeln anderer Betreiber bzw. Versorger
  • Vor dem Anlegen von Parkplätzen oder anderen Befestigungen
  • Vor Straßenbaumaßnahmen, Erdbauarbeiten oder Baumpflanzungen

Hier reicht ein formloser Antrag mit aussagefähigem Lageplan bzw. Liegenschaftskarte. Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Netzdokumentation unter 06341.289-205.

Nein, Sie erhalten die Leitungsauskünfte kostenfrei.

Wenn Sie in eine Immobilie einziehen, ausziehen oder – in einer durch Sie vermieteten Immobilie – ein Mieterwechsel ansteht, benötigen wir alle Angaben schriftlich. Nur dann können wir die Daten zeitnah und kostenneutral verarbeiten. Nutzen Sie dazu unsere Formulare „Anmeldung“ oder „Abmeldung“ auf unserer Homepage (unter Kundenservice/Privatkunden/Formulare).

Seit Mitte Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft.
Die “Allgemeinen Tarife” wurden durch die Grundversorgung abgelöst. Diese entsprechen der Höhe nach unserem Produkt “e.lan komfort”. Für unsere Bestandskunden ändert sich damit nichts. Die Grundversorgung ist gesetzlich verankert im neuen EnWG und bedeutet die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Gas) über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung.
Die Energieversorgungsunternehmen sind in den Netzgebieten, in denen sie die Grundversorgung durchführen, verpflichtet, Haushaltskunden und kleine Gewerbekunden bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr in jedem Fall zu diesen Preisen und Bedingungen zu versorgen.

Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungs-/niederdruckversorgten Kunden dar.

Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde Zeit hat, sich einen neuen Lieferanten zu suchen beziehungsweise einen neuen Strom-/Erdgasliefervertrag abzuschließen.

Bei Störungen hilft Ihnen die EnergieSüdwest AG gerne weiter. Unter unser Störungshotline 06341.289-192 erreichen Sie rund um die Uhr jemanden.

Netzentgelte sind neben Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Beschaffung und Vertrieb einer von drei Bestandteilen des Strompreises. Sie sind für Durchleitung des Stromes durch die Verteilnetze zu entrichten. Grundlage sind die von der Bundesnetzagentur genehmigten Netzkosten.

Die Höhe des individuellen Netzentgeltes für den Kunden ergibt sich aus Zeitpunkt und Höhe der Stromabnahme, aus der Art der Messeinrichtung und der Art der Verbrauchseinrichtung (Strom für Wärmespeicher- oder Wärmepumpenanlagen oder sonstigem Strombezug). Netzentgelte variieren nach Spannungsebenen (Hoch-, Mittel- und Niederspannung).

Ihre Frage wird hier nicht beantwortet?
Gerne geben wir Ihnen Auskunft über unser Kontaktformular und ergänzen diese Frage ggf. in den FAQs.