Element 3

FAQ

Es gibt Fragen, die immer wieder gestellt werden.
Hier sind die wichtigsten Fragen und ihre Antworten hinterlegt.

Immer wieder stellen uns Kunden sehr individuelle Fragen: beispielsweise nach dem passendsten Tarif, nach Fördermöglichkeiten, nach aktuellen Angeboten. Hier haben wir die häufigsten Fragen und die Antworten darauf zusammengestellt.

Wer kann mir helfen bei Fragen zum Vertrag, zu Tarifen oder zur Abrechnung?

Falls Sie eine persönliche Beratung möchten, kommen Sie am besten in unser Kundencenter in der Industriestraße 18 in Landau in der Pfalz. Falls Ihnen ein kurzes Telefonat lieber ist, Sie erreichen unsere Mitarbeiter der Kundenberatung unter 06341 289-122 bzw. 289-124. Oder Sie schicken eine E-Mail an:

An wen kann ich mich wenden, wenn ich momentan nicht zahlen kann?

Die Mitarbeiter im Forderungsmanagement erreichen Sie unter der Telefonnummer 06341 289-146.

Wie und wo beantrage ich einen neuen Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärmeanschluss?

Wann benötige ich eine Leitungsauskunft?

Eine Leitungsauskunft, d.h. die Pläne über die Lage der Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas oder Wärme, ist bei verschiedenen Maßnahmen notwendig, z.B.
• Vor dem Errichten von Gebäuden, Verkehrsaufstellern u.ä.
• Vor dem Verlegen von Leitungen, Kabeln anderer Betreiber bzw. Versorger
• Vor dem Anlegen von Parkplätzen oder anderen Befestigungen
• Vor Straßenbaumaßnahmen, Erdbauarbeiten oder Baumpflanzungen

Welche Unterlagen / Angaben benötige ich für eine Leitungsauskunft?

Hier reicht ein formloser Antrag mit aussagefähigem Lageplan bzw. Liegenschaftskarte. Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Netzdokumentation unter 06341 289-205.

Sind Leitungsauskünfte kostenpflichtig?

Nein, Sie erhalten die Leitungsauskünfte kostenfrei.

Muss ich Informationen bei Einzug, Auszug, Umzug oder Mieterwechsel schriftlich mitteilen?

Wenn Sie in eine Immobilie einziehen, ausziehen oder – in einer durch Sie vermieteten Immobilie – ein Mieterwechsel ansteht, benötigen wir alle Angaben schriftlich. Nur dann können wir die Daten zeitnah und kostenneutral verarbeiten. Nutzen Sie dazu unsere Formulare „Anmeldung“ oder „Abmeldung“ auf unserer Homepage (unter Kundenservice/Privatkunden/Formulare).

Was ist Grundversorgung oder Ersatzversorgung?

Seit Mitte Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft.
Die „Allgemeinen Tarife“ wurden durch die Grundversorgung abgelöst. Diese entsprechen der Höhe nach unserem Produkt „Grundversorgung“. Für unsere Bestandskunden ändert sich damit nichts. Die Grundversorgung ist gesetzlich verankert im neuen EnWG und bedeutet die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Gas) über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung.
Die Energieversorgungsunternehmen sind in den Netzgebieten, in denen sie die Grundversorgung durchführen, verpflichtet, Haushaltskunden und kleine Gewerbekunden bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr in jedem Fall zu diesen Preisen und Bedingungen zu versorgen.
Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungs-/niederdruckversorgten Kunden dar.
Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde Zeit hat, sich einen neuen Lieferanten zu suchen beziehungsweise einen neuen Strom-/Erdgasliefervertrag abzuschließen.

Wer hilft bei Störungen?

Bei Störungen hilft Ihnen die EnergieSüdwest AG gerne weiter. Unter unser Störungshotline 06341 289-192 erreichen Sie rund um die Uhr jemanden.

Was versteht man unter Netzentgelte?

Netzentgelte sind neben Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Beschaffung und Vertrieb einer von drei Bestandteilen des Strompreises. Sie sind für Durchleitung des Stromes durch die Verteilnetze zu entrichten. Grundlage sind die von der Bundesnetzagentur genehmigten Netzkosten.
Die Höhe des individuellen Netzentgeltes für den Kunden ergibt sich aus Zeitpunkt und Höhe der Stromabnahme, aus der Art der Messeinrichtung und der Art der Verbrauchseinrichtung (Strom für Wärmespeicher- oder Wärmepumpenanlagen oder sonstigem Strombezug). Netzentgelte variieren nach Spannungsebenen (Hoch-, Mittel- und Niederspannung).

 

Ihre Frage wird hier nicht beantwortet?
Gerne geben wir Ihnen Auskunft über unser Kontaktformular und ergänzen diese Frage ggf. in den FAQs.